Baugutachter Duisburg

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter Dipl. Ing. Oliver Koock Duisburg
Dipl. Ing.

Oliver Koock

Bausachverständiger und Baugutachter

Kalkweg 156d
47279 Duisburg
Tel: 0203 395 117 90
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Qualifikation

  • Diplom Bauingenieur
  • Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter Dipl.-Ing. (Architekt) Muhsin Kaya Duisburg
Dipl.-Ing. (Architekt)

Muhsin Kaya

Bausachverständiger und Baugutachter

Krefelder Straße 297
47229 Duisburg
Tel: 0203 395 117 90
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Qualifikation

  • Diplom Ingenieur (Architekt)
Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Recai Demir Duisburg

Recai Demir

Bausachverständiger und Baugutachter

Zur Wolfskuhl 3
47279 Duisburg
Tel: 0203 395 117 90
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Qualifikation

  • Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Spezielle Koordinatorenkenntnisse nach Baustellenverordnung (RAB 30, Anlage C)
  • Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Frank Tekook Duisburg

Frank Tekook

Bausachverständiger und Baugutachter

Tel: 0203 395 117 90
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Qualifikation

  • Staatlich geprüfter Hochbautechniker
  • Zertifizierter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden ISO 17024 – certcouncil.eu
  • Gutachter für Schäden an Gebäuden (SAA) mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Feuchte- und Schimmelpilzschäden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)
  • Verbandsgeprüfter Bausachverständiger für Immobilienbewertung und Schäden an Gebäuden (Vereinigung zertifizierter Sachverständiger in der Europäischen Union)
  • Sachkundiger Asbestsanierung nach TRGS 519 Anlage 3 & Gefahrstoffverordnung
  • Sachkundezertifizierung Bauthermografie von TÜV Rheinland
Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Klaus-Dieter Rüge Duisburg

Klaus-Dieter Rüge

Bausachverständiger und Baugutachter

Tel: 0203 395 117 90
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Qualifikation

  • Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Feuchte- und Schimmelpilzschäden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • ift-Fachtechniker Fenster und Fassade
  • Technischer Zeichner Heizung und Lüftung

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Duisburg stehen Ihnen:

  • Dipl. Ing. Herr Oliver Koock
  • Dipl.-Ing. (Architekt) Herr Muhsin Kaya
  • Herr Recai Demir
  • Herr Frank Tekook
  • Herr Klaus-Dieter Rüge
als Baugutachter zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Dipl. Ing. Herr Oliver Koock, Dipl.-Ing. (Architekt) Herr Muhsin Kaya, Herr Recai Demir, Herr Frank Tekook, Herr Klaus-Dieter Rüge, können Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Duisburg, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Duisburg kommen bzw. sich nicht in Duisburg auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Duisburg - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Die Stadt Duisburg hat knapp eine halbe Million Einwohner und liegt an der Mündung der Ruhr in den Rhein. Duisburg gehört sowohl der Region Niederrhein als auch dem Ruhrgebiet an. Duisburg ist nach Köln, Dortmund, Düsseldorf und Essen die fünftgrößte Stadt Nordrhein-Westfalens und gehört zum Regierungsbezirk Düsseldorf. Duisburg war im Jahr 2010, zusammen mit anderen Städten des Ruhrgebiets, Kulturhauptstadt Europas. Aufgrund der günstigen Lage entlang des Rheins und der Nähe zu den Kohlelagerstätten im Ruhrgebiet, ist Duisburg ein bedeutender Industriestandort. Der Duisburger Hafen zählt als der größte Binnenhafen der Welt und prägt das Bild der Stadt genauso wie die Eisen- und Stahlindustrie. Die Stadt Duisburg ist mit rund 40.000 Studierenden Sitz der Universität Duisburg-Essen.

Im Westen und Norden grenzen die Städte Moers, Rheinberg und Dinslaken an die Stadt Duisburg.

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